Landgericht Düsseldorf, 2004-01-21, 34 O 105/03

34 O 105/03Cantonal CourtJan 21, 2004

Full text

Landgericht Düsseldorf — 34 O 105/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-21

Aktenzeichen: 34 O 105/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0121.34O105.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, wobei die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen deutschen oder europäischen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann.

Streitwert: 500.000,00 EUR.

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