4a O 332/01•Landgericht Düsseldorf, 2003-05-13, 4a O 332/01
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 332/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-13
Aktenzeichen: 4a O 332/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0513.4A.O332.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 16.582,42 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus € 4.539,35 seit dem 12. Oktober 2001 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank aus € 12.043,07 seit dem 13. November 2001 zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 5% und der Be-klagten zu 95% auferlegt.
III.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig voll-streckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen sie zwangsweise durchzusetzenden Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zu-gelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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