10 O 204/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-02-19, 10 O 204/01
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 204/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-19
Aktenzeichen: 10 O 204/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0219.10O204.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 8. Januar 2002
für Recht erkannt:
Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 18.307,66 EUR (35.806,67 DM) nebst 5 % Zinsen aus 34.828,61 DM seit dem 26.5.2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 97 %, der Kläger zu 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,-- EUR. Dem Kläger wird gestattet, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,-- EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu leisten.
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