Landgericht Düsseldorf, 2002-01-15, 4 O 176/01

4 O 176/01Cantonal CourtJan 15, 2002

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4 O 176/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-15

Aktenzeichen: 4 O 176/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0115.4O176.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, durch ihre Vorstandsmitglieder xx xx und xx xx zu Proto-koll an Eides Statt zu versichern, das sie die aus den Schreiben ihrer Prozessbevoll-mächtigten vom 17. April 2000 (Anlage K 2) und 22. Februar 2001 (Anlage K 5) er-sichtlichen Angaben zur Erfüllung ihrer Rechnungslegungsverpflichtung gemäß Ziffer I 2 des Kammerurteils vom 16. Dezember 1999 in Sachen xx-xx GmbH gegen xx xx (4 0 xxx/96) nach bestem Wissen so vollständig gemacht hat, als sie dazu im-stande ist.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 50.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 25.000,-- € festgesetzt.

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