4 O 176/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-01-15, 4 O 176/01
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4 O 176/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-15
Aktenzeichen: 4 O 176/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0115.4O176.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, durch ihre Vorstandsmitglieder xx xx und xx xx zu Proto-koll an Eides Statt zu versichern, das sie die aus den Schreiben ihrer Prozessbevoll-mächtigten vom 17. April 2000 (Anlage K 2) und 22. Februar 2001 (Anlage K 5) er-sichtlichen Angaben zur Erfüllung ihrer Rechnungslegungsverpflichtung gemäß Ziffer I 2 des Kammerurteils vom 16. Dezember 1999 in Sachen xx-xx GmbH gegen xx xx (4 0 xxx/96) nach bestem Wissen so vollständig gemacht hat, als sie dazu im-stande ist.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 50.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
IV.
Der Streitwert wird auf 25.000,-- € festgesetzt.
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