2a O 316/01•Landgericht Düsseldorf, 2001-11-28, 2a O 316/01
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 316/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-28
Aktenzeichen: 2a O 316/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1128.2A.O316.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
hat die 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 21. November 2001 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht x und die Richterinnen am Landgericht x
für Recht erkannt:
Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, die für die Installation der Software x Version x notwendigen Unterstützungsleistungen auf dem Computersystem "HP mit Intel-Prozessor" mit dem Betriebssystem "Linux Red Hat" der Verfügungsklägerin zu erbringen, insbesondere sicherzustellen, daß die Funktionen der Software x auf das Computersystem "HP mit Intel-Prozessor" mit dem Betriebssystem "Linux Red Hat" der Verfügungsklägerin übertragen und dort genutzt werden können.
Die Verfügungsbeklagte wird ferner verurteilt, die Verfügungsklägerin bei dem Datentransfer von dem bisherigen Computersystem "HP 9000" mit dem Betriebssystem "HP/UX" auf das neue Computersystem "HP mit Intel-Prozessor" mit dem Betriebssystem "Linux Red Hat" zu unterstützen, wobei sich die Unterstützungshandlungen auf Beratungsleistungen und Problemlösungen für die Anwendung von x beziehen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte
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