11 O 250/98•Landgericht Düsseldorf, 2001-09-05, 11 O 250/98
Full text
Landgericht Düsseldorf — 11 O 250/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-05
Aktenzeichen: 11 O 250/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0905.11O250.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 22. August 2001 durch die Richterin am Landgericht x als Einzelrichterin
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.300,00 DM nebst 6 % Zinsen seit dem 05.04.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer im Raum der Europäischen Union ansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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