11 O 519/99•Landgericht Düsseldorf, 2001-05-23, 11 O 519/99
Full text
Landgericht Düsseldorf — 11 O 519/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-23
Aktenzeichen: 11 O 519/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0523.11O519.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil vom 16. März 2000 wird aufrechterha1ten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vo11streckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2,. 300; -- abzuwenden, wenn der Beklagte vor Beginn der Vo11streckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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