11 O 293/00•Landgericht Düsseldorf, 2000-10-26, 11 O 293/00
Full text
Landgericht Düsseldorf — 11 O 293/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-26
Aktenzeichen: 11 O 293/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1026.11O293.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 26. Oktober 2000
für Recht erkannt:
Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 29.2.2000 - 00-6022939-0-1 - wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin noch 6.499,02 DM (in Worten: sechstausend-vierhundertneunundneunzig 2/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Jahreszinsen seit dem 1.8.2000 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 3.234,38 DM (in
Worten: dreitausendzweihundertvier-unddreißig 38/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Jahreszinsen seit dem 8.7.2000 zu zahlen.
Im übrigen ist der Rechtsstreit in der
Hauptsache erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden
dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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