Landgericht Düsseldorf, 2000-02-22, 4 O 100/99

4 O 100/99Cantonal CourtFeb 22, 2000

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4 O 100/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-22

Aktenzeichen: 4 O 100/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0222.4O100.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 304.377,-- DM nebst 4 % Zinsen

hieraus seit dem 1. April 1998 zu zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner 64 % und die Klägerin 36 % zu tragen.

IV.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 351.000,-- DM und für die Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die jeweilige Sicherheit kann auch durch die unbe-dingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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