Landgericht Düsseldorf, 1999-11-09, 6 O 191/99

6 O 191/99Cantonal CourtNov 9, 1999

Full text

Landgericht Düsseldorf — 6 O 191/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-09

Aktenzeichen: 6 O 191/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1109.6O191.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6 . Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

23.095,44 DM nebst 4 % Zinsen aus 21.168,-- DM

seit dem 6. September 19 94 und aus 1.921,44 DM

seit dem 10. Februar 1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der

Kläger 30 % und der Beklagte 10 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den

Kläger jedoch nur gegen Sicherheit in Höhe von

31.500,-- DM. Der Kläger darf die Vollstreckung

des Beklagten durch Leistung einer Sicherheit

in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht

der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger darf die Sicherheit durch Bürgschaft

einer deutschen Großbank erbringen.

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