23 S 234/98•Landgericht Düsseldorf, 1999-01-13, 23 S 234/98
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 S 234/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-13
Aktenzeichen: 23 S 234/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0113.23S234.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 16. Dezember 1998
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X, die
Richterin am Landgericht X und den Richter
X
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.
März 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts
Düsseldorf aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Wiederklage der Beklagten wird
festgestellt, daß der Klägerin gegen die
Beklagte kein Anspruch auf Bezahlung von
Inseratkosten für weitere 10 Anzeigen in der
Broschüre "X" zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin
zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543 Abs.
1 ZPO abgesehen.
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