Landgericht Düsseldorf, 1998-08-25, 4 O 396/97

4 O 396/97Cantonal CourtAug 25, 1998

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4 O 396/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-25

Aktenzeichen: 4 O 396/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0825.4O396.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.680,81 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 11. September 1997 zu zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 78 % und der Kläger 22 % zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die jeweilige Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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