38 O 56/98•Landgericht Düsseldorf, 1998-07-03, 38 O 56/98
Full text
Landgericht Düsseldorf — 38 O 56/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-07-03
Aktenzeichen: 38 O 56/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0703.38O56.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf einstweilige Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Dieses Urteil ist wegen des Kostenerstattungsanspruches der Verfügungsbeklagten vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.