Landgericht Bochum, 2025-05-06, 12 O 11/25

12 O 11/25Cantonal CourtMay 6, 2025

Full text

Landgericht Bochum — 12 O 11/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-06

Aktenzeichen: 12 O 11/25

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0506.12O11.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Pods elektronischer Zigaretten anzubieten und/oder abzugeben, ohne hierbei durch Maßnahmen zur Altersprüfung sicherzustellen, dass kein Angebot und keine Abgabe dieser Produkte an Kinder oder Jugendliche erfolgt,

wenn dies geschieht wie durch den Versand des in Anlage RV1 dargestellten, über die Plattform B vertriebenen Artikels „Vaporesso ECO Nano, Cartridge, 2er Pack, 6 ml, 0.6 Ohm“ ohne Altersprüfung, wie in Anlage RV 2-3 dargestellt.

und/oder

wenn dies geschieht wie durch den Versand des in Anlage RV 4 dargestellten, über die Plattform B vertriebenen Artikels „Uwell Caliburn G2 GK2 Cartridge, mit Airfloweinstellung, 2er Pack ohne Coils“ ohne Altersprüfung, wie in Anlage RV 5-6 dargestellt-

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.295,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.03.2025 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist bzgl. des Unterlassungstenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000 Euro, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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