projects
8 O 297/21•Landgericht Bochum, 2023-08-14, 8 O 297/21
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: 8 O 297/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0814.8O297.21.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
wird der Tenor des Urteils der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 02.05.2023 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.