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7 Ks 19/22•Landgericht Bochum, 2023-03-06, 7 Ks 19/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-06
Aktenzeichen: 7 Ks 19/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0306.7KS19.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafkammer
Die Angeklagte wird wegen Totschlags in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vierzehn Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird sie freigesprochen.
Im Umfang der Verurteilung trägt die Angeklagte die Kosten des Verfahrens; im Übrigen trägt die Landeskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten.
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