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16 O 22/22•Landgericht Bochum, 2022-10-11, 16 O 22/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-11
Aktenzeichen: 16 O 22/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:1011.16O22.22.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 16.08.2022 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 der von dem Kläger gestellte Antrag zu II. 1. wie folgt geändert wird:
"1. visuell wahrnehmbar für ein bestimmtes Modell eines Haushaltsgeschirrspülers, einer Kühl- und/oder Gefrierkombination und/oder eines Backofens zu werben und/oder werben zu lassen und dabei das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen nicht anzugeben
wenn dies wie aus den Anlagen K4, 5, 6, 9 und 10 ersichtlich geschieht;".
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