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13 KLs 9/19•Landgericht Bochum, 2020-09-01, 13 KLs 9/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-01
Aktenzeichen: 13 KLs 9/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0901.13KLS9.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Untreue in 261 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahre und 8 Monaten verurteilt. Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 000.000,00 F 1 angeordnet. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen -§§ 266 Abs. 1 und 2, 263 Abs. 3 Nr. 1, 53, 73Abs. 1, 73c StGB -
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