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13 KLs 8/18•Landgericht Bochum, 2020-03-03, 13 KLs 8/18
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 13 KLs 8/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0303.13KLS8.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Untreue in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
-betreffend den Angeklagten C1: §§ 266 Absatz 1 Alt. 2, 53 StGB,
-betreffend den Angeklagten T: §§ 263 Absatz 1, 27 StGB.
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