4 O 32/15•Landgericht Bochum, 2019-05-29, 4 O 32/15
Full text
Landgericht Bochum — 4 O 32/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-29
Aktenzeichen: 4 O 32/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0529.4O32.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.308,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2015 und 4,50 Euro Kosten der Einsicht in das Handelsregister sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 412,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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