I-1 O 124/17•Landgericht Bochum, 2018-10-04, I-1 O 124/17
Full text
Landgericht Bochum — I-1 O 124/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: I-1 O 124/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:1004.I1O124.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.135,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinnsatz seit dem 25.07.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 4 % aus 30.357,76 € seit dem 03.09.2013 bis zum 14.01.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.219,40 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 76 %, die Beklagte zu 24 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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