Landgericht Bochum, 2012-03-09, I-2 O 498/11

I-2 O 498/11Cantonal CourtMar 9, 2012

Full text

Landgericht Bochum — I-2 O 498/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-09

Aktenzeichen: I-2 O 498/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0309.I2O498.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.856,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 20 % und die Klägerin 80 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar und zwar für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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