I-9 S 61/11•Landgericht Bochum, 2011-06-21, I-9 S 61/11
Full text
Landgericht Bochum — I-9 S 61/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-21
Aktenzeichen: I-9 S 61/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0621.I9S61.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 16.03.2011 (Az. 67 C 591/10) wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 645,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 195,50 € seit dem 29.07.2010 und aus einem Betrag i.H.v. 450,00 € seit dem 04.09.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 41 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 63 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 37 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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