3 O 553/04•Landgericht Bochum, 2006-02-13, 3 O 553/04
Full text
Landgericht Bochum — 3 O 553/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-13
Aktenzeichen: 3 O 553/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0213.3O553.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer - Einzelrichter -
Tenor
-
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.070,76 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.11.2004 zu zahlen.
-
Auf die Widerklage hin werden die Widerbeklagten als Gesamtschuldner verur-teilt, an den Beklagten zu 2) und Widerkläger 2.547,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.10.2004 zu zahlen.
-
Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
-
Die Gerichtskosten tragen zu 15 % die Widerbeklagten, zu weiteren 26 % der Kläger, zu 36 % die Beklagten und zu weiteren 23 % der Widerkläger und Be-klagte zu 2).
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen zu 41 % der Kläger selbst, zu 36 % die Beklagten und zu weiteren 23 % der Beklagte zu 2) und Widerkläger.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) und Widerklägers trägt die-ser selbst zu 59 %, die Widerbeklagten zu 15 % und der Kläger und Widerbe-klagte zu 1) zu weiteren 26 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3) tragen die Beklagten zu 58 % und der Kläger zu 42 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) und 3) tragen diese selbst zu 39 % und der Beklagte zu 2) und Widerkläger zu 61 %.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.