6 O 265/01•Landgericht Bochum, 2002-01-14, 6 O 265/01
Full text
Landgericht Bochum — 6 O 265/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-14
Aktenzeichen: 6 O 265/01
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0114.6O265.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreck-bar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 920,00 EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbefristete, unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten Kreditinstituts erbracht werden.
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