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20 O 137/23•Landgericht Bonn, 2025-05-05, 20 O 137/23
Entscheidungsdatum: 2025-05-05
Aktenzeichen: 20 O 137/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0505.20O137.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer des Landgerichts
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 883,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2023 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 86,63 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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