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5 S 40/23•Landgericht Bonn, 2023-08-21, 5 S 40/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-21
Aktenzeichen: 5 S 40/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0821.5S40.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
beschlossen:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 24.04.2023 (Az.: 102 C 100/22) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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