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21 KLs 16/22•Landgericht Bonn, 2023-05-02, 21 KLs 16/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-02
Aktenzeichen: 21 KLs 16/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0502.21KLS16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
für Recht erkannt:
Die Angeklagten werden freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
Die Nebenkläger A und B tragen ihre jeweiligen Auslagen selbst.
Die Staatskasse ist verpflichtet, die Angeklagten D C und E C wegen der erlittenen Untersuchungshaft zu entschädigen.
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