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3 O 208/22•Landgericht Bonn, 2023-03-30, 3 O 208/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-30
Aktenzeichen: 3 O 208/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0330.3O208.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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