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1 O 99/22•Landgericht Bonn, 2023-02-01, 1 O 99/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-01
Aktenzeichen: 1 O 99/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0201.1O99.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung in Höhe von EUR 26.274.998,29 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Oktober 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung weiterer 4.906.629 FFP2/KN95 Schutzmasken zusteht.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 12.643.541,76 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2021 zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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