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13 O 207/21•Landgericht Bonn, 2022-07-13, 13 O 207/21
Entscheidungsdatum: 2022-07-13
Aktenzeichen: 13 O 207/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0713.13O207.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.023,75 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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