Landgericht Bonn, 2022-06-27, 29 KLs 4/21

29 KLs 4/21Cantonal CourtJun 27, 2022

Full text

Landgericht Bonn — 29 KLs 4/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-27

Aktenzeichen: 29 KLs 4/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0627.29KLS4.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

für Recht erkannt:

I.

Die Angeklagten sind schuldig des vorsätzlichen Bankrotts, der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung sowie der vorsätzlichen Verletzung der Buchführungspflicht in zwei Fällen.

II.

Der Angeklagte A wird deshalb unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 29.11.2021 (204 Cs - 781 Js 370/20 - 86/21) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 6 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte B wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

9 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte C wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

8 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

III.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 283 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 6, 283b Abs. 1 Nr. 3 b), Abs. 3, 25 Abs. 2, 53, 14 StGB, § 15a Abs. 1, Abs. 4 InsO

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