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17 O 209/21•Landgericht Bonn, 2022-03-24, 17 O 209/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-24
Aktenzeichen: 17 O 209/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0324.17O209.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
1. Für Recht erkannt: Das Versäumnisurteil vom 02.12.2021 wird aufrechterhalten.
2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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