Landgericht Bonn, 2022-02-23, 12 O 108/20

12 O 108/20Cantonal CourtFeb 23, 2022

Regest

Die Beteiligung des Handelsvertreters an den Kosten für die „Bereitstellung von Arbeitsplatzsystemen incl. Kasse und Bereitstellung einer leitungstechnischen Anbindung incl. Prüfanschlüsse“ verstößt gegen § 86a Abs. 1 HGB, und ist deswegen nach § 86a Abs. 3 HGB unwirksam Einschlägige Normen

Full text

Landgericht Bonn — 12 O 108/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 12 O 108/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0223.12O108.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn

Normen: HGB § 86a Abs. 1 und 3

Leitsätze

Die Beteiligung des Handelsvertreters an den Kosten für die „Bereitstellung von Arbeitsplatzsystemen incl. Kasse und Bereitstellung einer leitungstechnischen Anbindung incl. Prüfanschlüsse“ verstößt gegen § 86a Abs. 1 HGB, und ist deswegen nach § 86a Abs. 3 HGB unwirksam Einschlägige Normen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 92.820,00 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.05.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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