Landgericht Bonn, 2020-07-29, 1 O 197/19

1 O 197/19Cantonal CourtJul 29, 2020

Full text

Landgericht Bonn — 1 O 197/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-29

Aktenzeichen: 1 O 197/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0729.1O197.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: HaftpflichtG § 2 Abs. 1 und Abs. 3

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.583,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2019 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 571,44 € zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10% und die Beklagte zu 90%.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt vorbehalten, eine Vollstreckung der Beklagten abzuwenden, wenn sie Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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