Landgericht Bonn, 2020-04-27, 4 O 58/18

4 O 58/18Cantonal CourtApr 27, 2020

Full text

Landgericht Bonn — 4 O 58/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-27

Aktenzeichen: 4 O 58/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0427.4O58.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.205,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2018 sowie weitere EUR 261,30 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch lediglich gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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