10 O 448/18•Landgericht Bonn, 2019-08-30, 10 O 448/18
Full text
Landgericht Bonn — 10 O 448/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-30
Aktenzeichen: 10 O 448/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0830.10O448.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass der Kläger Eigentümer des D $$#$, amtliches Kennzeichen $$-$$ ##, Identifikationsnummer $$$$$$#$#$$######, ist.
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Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger die Zulassungsbescheinigung Teil II zu dem D $$#$, amtliches Kennzeichen $$-$$ ##, herauszugeben.
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Der Beklagten wird für die Herausgabe der unter Ziffer 2 bezeichneten Zulassungsbescheinigung eine Frist von einer Woche ab Rechtskraft des Urteils gesetzt.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 2.) vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR; hinsichtlich der Kosten ist es gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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