1 O 483/18•Landgericht Bonn, 2019-08-23, 1 O 483/18
Landgericht Bonn, 2019-08-23, 1 O 483/18
1 O 483/18Cantonal CourtAug 23, 2019
Regest
Zur Frage, ob ein Golfcart, das maximal 20 km/h erreichen kann, unter § 8 StVG zu subsumieren ist.
Full text
Landgericht Bonn — 1 O 483/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-23
Aktenzeichen: 1 O 483/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0823.1O483.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 823 Abs. 1, StVG § 7, StVG § 8
Leitsätze
Zur Frage, ob ein Golfcart, das maximal 20 km/h erreichen kann, unter § 8 StVG zu subsumieren ist.
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.688,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2019 zu zahlen und den Kläger von den Kosten der X GbR gemäß Rechnung vom 16.08.2018 in Höhe von 563,23 EUR freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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