1 O 473/18•Landgericht Bonn, 2019-07-10, 1 O 473/18
Full text
Landgericht Bonn — 1 O 473/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-10
Aktenzeichen: 1 O 473/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0710.1O473.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.579,91 € nebst Zinsen aus diesem Betrag in Höhe von 4 % seit dem 06.08.2013 bis zum 10.01.2019 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Z 2,0 l mit der Fahrzeugidentifikationsnummer $$$$$$#$$$$######.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,83 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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