20 O 204/18•Landgericht Bonn, 2019-07-08, 20 O 204/18
Full text
Landgericht Bonn — 20 O 204/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-08
Aktenzeichen: 20 O 204/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0708.20O204.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.523,33 EUR EUR Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer $$$$$$#$$$$###### zu zahlen und sie von ihren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.127,53 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 53% und die Klägerin zu 47%.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.