Landgericht Bonn, 2019-06-26, 1 O 521/18

1 O 521/18Cantonal CourtJun 26, 2019

Full text

Landgericht Bonn — 1 O 521/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-26

Aktenzeichen: 1 O 521/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0626.1O521.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.147,97 € nebst Zinsen i.H.v. 4 Prozent aus 21.800,00 € seit dem 31.07.2013 bis zum 31.01.2019 und ab dem 01.02.2019 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des PKW D, 1,6 $$$, FIN $$$$$$#$#$$###### an die Beklagte.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 35% und die Beklagte zu 65%.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten abwenden, wenn er Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrage leistet.

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