Landgericht Bonn, 2016-12-23, 1 O 248/16

1 O 248/16Cantonal CourtDec 23, 2016

Full text

Landgericht Bonn — 1 O 248/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-23

Aktenzeichen: 1 O 248/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1223.1O248.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: InsO § 134; InsO § 143

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.065,19 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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