2 O 236/16•Landgericht Bonn, 2016-12-09, 2 O 236/16
Full text
Landgericht Bonn — 2 O 236/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-09
Aktenzeichen: 2 O 236/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1209.2O236.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.196,49 €, hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 17.349,68 € jedoch nur Zug um Zug gegen Rückabtretung der aus dem Versicherungsverhältnis für den PKW Porsche Panamera, Fahrzeugidentifikationsnummer §§§§§§##§§§######, wegen des Schadensereignisses vom 01.05.2015 resultierenden Ansprüche, nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 4.773,09 € ab dem 25.08.2015 bis zum 16.03.2016 und aus einem Betrag in Höhe von 22.122,77 € ab dem 17.03.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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