4 O 127/15•Landgericht Bonn, 2016-04-28, 4 O 127/15
Full text
Landgericht Bonn — 4 O 127/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-28
Aktenzeichen: 4 O 127/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0428.4O127.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 110 SGB7; §618 BGB; §3 ArbSchG
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 79.307,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2014 zu zahlen.
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- Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aus Anlass des Unfalls ihres Versicherten Q H vom 11.10.2012 entstanden sind und zukünftig entstehen, jedoch nur bis zur Höhe des um ein Mitverschulden des Versicherten der Klägerin von 30 % geminderten zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs ihres Versicherten gegen den Beklagten, der bestehen würde, wenn dieser gegenüber dem Versicherten nicht nach §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegiert wäre.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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- Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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