3 O 482/13•Landgericht Bonn, 2015-11-27, 3 O 482/13
Full text
Landgericht Bonn — 3 O 482/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-27
Aktenzeichen: 3 O 482/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1127.3O482.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.389,19 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihrem außergerichtlichen Gebührenschaden in Höhe von 1.590,91 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 68 % und die Beklagte zu 32 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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