8 S 244/13•Landgericht Bonn, 2014-01-28, 8 S 244/13
Full text
Landgericht Bonn — 8 S 244/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: 8 S 244/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0128.8S244.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 25.09.2013 – 101 C 375/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.113,19 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.05.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.11.2012 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 68 % und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 32 % auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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