Landgericht Bonn, 2013-06-25, 3 O 31/13

3 O 31/13Cantonal CourtJun 25, 2013

Regest

Auch nach der Umsetzung der Zahlungsverkehrsrichtlinie und Einführung des § 675u BGB haben die Grundsätze des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.04.2008 – XI ZR 371/07, BGHZ 176, 234 ff.) über den Ausschluss der unmittelbaren Nichtleistungskondiktion gegen den Zahlungsempfänger im Falle der versehentlichen Zuvielüberweisung durch die Bank des Zahlers weiterhin Geltung.

Full text

Landgericht Bonn — 3 O 31/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-25

Aktenzeichen: 3 O 31/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0625.3O31.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB §§ 675 u, 812 Abs. 1

Leitsätze

Auch nach der Umsetzung der Zahlungsverkehrsrichtlinie und Einführung des § 675u BGB haben die Grundsätze des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.04.2008 – XI ZR 371/07, BGHZ 176, 234 ff.) über den Ausschluss der unmittelbaren Nichtleistungskondiktion gegen den Zahlungsempfänger im Falle der versehentlichen Zuvielüberweisung durch die Bank des Zahlers weiterhin Geltung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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