Landgericht Bonn, 2013-04-19, 24 Ks-920 Js 684/12-16/12

24 Ks-920 Js 684/12-16/12Cantonal CourtApr 19, 2013

Full text

Landgericht Bonn — 24 Ks-920 Js 684/12-16/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-19

Aktenzeichen: 24 Ks-920 Js 684/12-16/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0419.24KS920JS684.12.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen sowie wegen dazu tateinheitlich begangenen Verstoßes gegen das Waffengesetz in vier tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe, Besitz und Führen von zwei Schusswaffen sowie Besitz von Munition) zu der Freiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Es wird die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen.

  • § 52 Abs. 1 Ziff. 2 b, Abs. 3 Ziffer 2 a und b WaffG, §§ 223, 224 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2, 21, 22, 23, 49 Abs. 1, 52, 63 StGB –

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