1 O 390/12•Landgericht Bonn, 2013-03-08, 1 O 390/12
Full text
Landgericht Bonn — 1 O 390/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-08
Aktenzeichen: 1 O 390/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0308.1O390.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.890,53 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 6.607,62 € seit dem 26.01.2012 zu bezahlen.
Wegen des weiteren Zinsantrags wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 507,50 € zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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