1 O 424/11•Landgericht Bonn, 2012-04-04, 1 O 424/11
Full text
Landgericht Bonn — 1 O 424/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-04
Aktenzeichen: 1 O 424/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0404.1O424.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.06.2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 25 € Kostenpauschale zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 359,50 € an vorgerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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